STEUER TIPPS

DER STEUER-TIPP DER WOCHE

Seit Jahren Thema: Bürokratieabbau ! Und nun Verfahrensdokumentation

Um Fortschritt und Wachstum zu unterstützen, plant die Bundesregierung seit langem immer wieder Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Kreativität, Entfaltung und unternehmerische Freiheit sollen unterstützt und gefördert werden – Unternehmer sollen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Leider bleibt es – insbesondere bei den Finanzbehörden – ein frommer Wunsch! Die Anforderungen steigen und steigen – immer mehr Zeit wird vergeudet, um allem gerecht zu werden. Ob Ärzte, Lehrer oder Krankenpfleger; viele müssen einen immer größeren Teil ihrer Arbeitszeit mit bürokratischen Aufgaben verbringen.

Diese Zeit fehlt!
Frustration und eine hohe Arbeitsbelastung sind die Folge – zumal erscheint ein Großteil der bürokratischen Anforderungen weltfremd und lebensfern. Berufliches Engagement wird gehemmt. Das neuesten Projekt und Bürokratiemonster ist nun die Forderung an jeden Unternehmer eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Im Kern verlangt die Finanzverwaltung von Unternehmen eine detaillierte Beschreibung aller Unternehmensprozesse. Die vom Unternehmer zu erstellende Verfahrensdokumentation soll der Finanzverwaltung damit einen genauen Einblick in alle steuerlich relevanten Prozesse ermöglichen. Diese Verpflichtung ergibt sich nicht aus einem neuen Gesetz oder einer Gesetzesänderung; vielmehr wird diese Pflicht aus der Rechtsprechung der letzten Jahre mit Bezug auf Dokumentationspflichten des Unternehmers abgeleitet. Diese Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung nun zum Anlass genommen, eine Verwaltungsvorschrift für Unternehmen zu erstellen – mit dem Titel:
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Abgekürzt wird dieser sperrige Begriff mit GoBD.
Was ist nun aber eine Verfahrensdokumentation und warum bin ich als Unternehmer verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen? Die Verfahrensdokumentation soll der Finanzverwaltung einen genaueren Einblick in die Unternehmensprozesse und der damit verbundenen EDV-Anwendungen gewähren. Aus der Verfahrensdokumentation müssen somit:

  • Inhalt,
  • Aufbau,
  • Ablauf und
  • Ergebnisse

der im Unternehmen genutzten Datenverarbeitungsverfahren ersichtlich sein. Ganz konkret soll die Verfahrensdokumentation also alle EDV- unterstützten, organisatorischen und technischen Prozesse vollständig darstellen. Um dies zu gewährleisten, erstreckt sich eine Verfahrensdokumentation über folgende Bereiche:

  • Entstehung der EDV-gestützten Information,
  • Initiierung, Verarbeitung und Speicherung der Informationen,
  • Wiederfinden der Informationen und deren maschineller Auswertbarkeit,
  • Absicherung der gespeicherten Informationen gegen Verlust und Verfälschung,
  • Reproduktion der gespeicherten Daten.

Eine solche Verfahrensdokumentation ist nunmehr Grundlage einer jeden Betriebsprüfung. Sie soll dem Betriebsprüfer einen Überblick und ein ausreichendes Verständnis über die im Unternehmen eingesetzten EDV-Anwendungen verschaffen. Darüber hinaus soll mittels der Verfahrensdokumentation ein Zugriff der Betriebsprüfung auf alle gespeicherten Informationen sichergestellt werden.
Für wen gilt nun die Verpflichtung zur Verfahrensdokumentationen?

  • Die Anforderungen hinsichtlich einer Verfahrensdokumentation gelten grundsätzlich für alle Unternehmen – gleich welcher Größe oder auch welcher Branche!

Der Umfang einer Verfahrensdokumentation ist jedoch unternehmensspezifisch zu betrachten – der konkrete Umfang hängt von

  • den eingesetzten Datenverarbeitungssystemen,
  • der Komplexität der zu Grunde liegenden Geschäftsprozesse und
  • der Organisationsstruktur des einzelnen Unternehmens ab.

Vor diesem Hintergrund muss eine Verfahrensdokumentation aus Sicht der Finanzverwaltung und der Betriebsprüfer vor Ort folgende Anforderung erfüllen:

  • eine Verfahrensdokumentation muss vollständig und lückenlos,
    für Dritte – also den Betriebsprüfer nachvollziehbar und in angemessener Zeit nachprüfbar,
  • jederzeit griffbereit und laufend aktualisiert sowie
  • fristgemäß aufbewahrt sein – also zehn Jahre.

Dies ist jedoch nicht alles. Wichtig ist zu verstehen, dass von der durchzuführenden Verfahrensdokumentation nicht nur der originäre Bereich „Finanzbuchhaltung“ betroffen ist.
NEIN – es werden alle vor- und nachgelagerten EDV-Systeme in diese Verfahrensdokumentation einbezogen, die Daten verarbeiten, die im weitesten Sinne Grundlage der Finanzbuchhaltung sind. Zu diesen Nebensystemen gehören insbesondere:

  • elektronische Kassensysteme,
  • Warenwirtschaftssystem,
  • E-Commerce-Lösungen
  • Online-Banking und
  • Applikation für Onlineshops.

Zusammenfassung und Ergebnis:

Die Finanzverwaltung – sprich der Betriebsprüfer wird eine hinreichende Verfahrensdokumentation bei jedem Unternehmen zukünftig einfordern. Die unternehmensspezifischen Besonderheiten verlangen umfangreiches Know-how bei der Erstellung, Pflege und Kontrolle der Verfahrensdokumentation.
Problematisch ist, dass die Finanzverwaltung bislang keine konkreten Vorschriften oder Muster hinsichtlich einer angemessenen Verfahrensdokumentation zur Verfügung gestellt hat.

Keine oder eine nicht hinreichende Verfahrensdokumentation bedingt IMMER eine schlechte Ausgangsposition in einer anstehenden Betriebsprüfung – eine erhebliche Hinzuschätzung ist damit schon bei kleinen weiteren Fehlern zu erwarten. Somit ist eine ordentliche Verfahrensdokumentation Grundvoraussetzung einer jeden Betriebsprüfung. Jeder Unternehmer muss sich mit dieser Anforderung der Finanzverwaltung aktuell auseinandersetzen. Die Bedeutung darf nicht unterschätzt werden – im Zweifel sollte professionelle Unterstützung – z. B. ihr Steuerberater hinzugezogen werden.

Unabhängig davon machen sie aus der Not eine Tugend. Nutzen sie eine sorgfältige Verfahrensdokumentation als Werkzeugkasten, um die betriebswirtschaftlichen Prozesse Ihres Unternehmens einmal voll umfassend darzustellen und zu dokumentieren. Hierdurch werden Prozesse und Verfahren in dem Unternehmen transparenter, diese Transparenz ermöglicht dann auch eine bessere Beurteilung und Kontrolle der eigenen Prozesse. Hier kann für viele Unternehmer ein erhebliches Verbesserungspotenzial erschlossen werden.

News

Schnell und gut informiert mit unseren aktuellen Steuernews!
Erfahre Sie mehr

Besuchen Sie uns

Alexander Wienke
Alexander Wienke
Überlastete und einfach nur unzureichende Steuerberatung, die schon bei einer einfachen Einkommensteuererklärung hoffnungslos überfordert ist. Bei Nachfragen wird das Geschäftsverhältnis einseitig beendet. Kann die überdurchschnittlich guten Bewertungen nicht nachvollziehen und nur dringend von dieser Kanzlei abraten. Nun bleibt wohl erst einmal nichts anderes übrig als der Weg über die Beschwerde bei der Steuerberaterkammer. Nachtrag: Die guten Bewertungen kann ich mir nun doch erklären: Die Kanzlei hat jmd. beauftragt, sich um die schlechten Bewertungen „zu kümmern“. Auch ich habe bereits mehrere Löschungsaufforderungen erhalten. Da die oben beschriebene Bewertung jedoch auf wahren Begebenheiten beruht, wird diese der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt bleiben.
Akin Kocatürk
Akin Kocatürk
So jetzt sind es mittlerweile 9 Monate Zusammenarbeit und ich kann mir einen Urteil erlauben. Die Zusammenarbeit ist einfach nur Klasse. Keine Fragen bleiben unbeantwortet und ich habe in meiner mehr als 30 Jahren Selbständigkeit noch nie so eine professionelle Beratung bekommen Ein herzlichen Dank an Dr. Peter Stieve und dem gesammten Team...
Helge-Michael Donnerstag
Helge-Michael Donnerstag
Endlich mal eine Kanzlei, die spontan, unkompliziert und absolut fachkundig die Probleme löst, die bei etwas aufwändigeren Steuerangelegenheiten immer wieder auftreten. Auch bei der neuen Grundsteuerthematik ... alles schnell erledigt. Ich glaube, besser geht es nicht!
Oni No Marugoku
Oni No Marugoku
Ich gebe Mal 2 Sterne weil ich dennoch vermute daß dies ein guter Berater ist leider wurde mir am Telefon gesagt das es keine Kapazitäten mehr für neue Kunden gibt, nicht jetzt und auch nicht in Zukunft, und eine andere Empfehlung konnte mir auch nicht gegeben werden. Schade.
Alfonso Steuer
Alfonso Steuer
Die beste Steuerkanzlei, die ich kenne. Ich empfehle allen meinen Klienten diese Wirtschaftskanzlei. Ein Spitzenteam umgibt Dr. Stieve und Frau Schulze!
Philipp Paulon
Philipp Paulon
Herr Dr. Stieve hat mir im Beratungsgespräch, für das ich sehr schnell einen Termin bekommen habe, auf professionelle, sympathische und konkrete Art und Weise weitergeholfen und all meine Fragen erschöpfend beantwortet. Er hat sich die Zeit genommen, ausführlich auf meine Nachfragen einzugehen und die steuerlichen Sachverhalte für mich als Laien verständlich zu erklären. Bei zukünftigem Bedarf würde ich mich ohne zu zögern wieder an ihn wenden.
Mari na
Mari na
Super Arbeitgeber !
Okhan Gencer
Okhan Gencer
Sehr freundlich und hilfreiche Beratung immer wieder gerne kann ich nur empfehlen.
Björn Ehrich
Björn Ehrich
Im Rahmen meiner Selbstständigkeit (Beratungsgesellschaft für touristische Unternehmen) arbeitet ich seit mehreren Jahren mit Dr. Peter Stieve und seinem Team zusammen. Die Zusammenarbeit zeichnet sich durch eine hohe Qualität in der Beratung und dem Service aus. Besonders in den letzten eineinhalb Jahren hat Herr Dr. Stieve mich und meine Kunden mit seiner sehr hohen Kompetenz zu den Themen Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld, Finanzierungsprogrammen und KFW Förderungen begleitet. In dieser besonders für den Tourismus sehr schweren Zeit hat uns die Begleitung und Unterstützung durch Herrn Dr. Peter Stieve sehr geholfen. Es ist ein gutes Gefühl einen zuverlässigen Partner (Steuerberater) an der Seite zu haben, der uns die Grundlage für die richtigen Entscheidungen gibt. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit an Herrn Dr. Peter Stieve und das gesamte Team!