Abgabefristen für Einkommensteuererklärungen in den Arbeitnehmer-Veranlagungsfällen
Die niedersächsischen Finanzämter bearbeiten Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern stets bevorzugt, damit den Arbeitnehmern überzahlte Steuerbeträge möglichst schnell erstattet werden können. Die Steuerfälle der Arbeitnehmer werden deshalb getrennt von den übrigen Fällen in einem gesonderten Arbeitsbereich abgewickelt. Um einen reibungslosen Arbeitsablauf in diesem Arbeitsbereich gewährleisten zu können, müssen die Veranlagungen für einen Veranlagungszeitraum rechtzeitig abgeschlossen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass den Finanzämtern die Steuererklärungen möglichst frühzeitig vorliegen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat deswegen darauf hingewiesen, dass die Steuererklärungen kurzfristig eingereicht werden sollten, damit die Erstattungen schnell ausgezahlt werden können. Bitte reichen Sie uns daher Ihre Unterlagen ein, damit wir die Steuererklärungen für Sie fertigen können.